Wer pornografische Bilder mit Kindern und Tieren vom Internet herunterlädt und speichert, macht sich wegen Herstellung harter Pornografie strafbar.
sda. Ein Angeschuldigter hatte pornografische Bilder mit Kindern und Tieren vom Internet auf die Festplatte seines PC heruntergeladen und zum Eigengebrauch auf Disketten und CDs gespeichert. Das Solothurner Obergericht sprach ihn im vergangenen April frei. Es war zum Schluss gekommen, dass dem Betroffenen nicht vorgeworfen werden könne, mit dem Herunterladen harte Pornografie «hergestellt» zu haben. Und eine Verurteilung wegen «Erwerb, Beschaffung oder Besitz» falle ausser Betracht, da diese Tatbestandsvariante erst 2002 eingeführt worden sei. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Solothurner Staatsanwaltschaft nun gutgeheissen. Es erinnerte daran, dass das Kopieren als «Herstellen» gilt.
Quelle: Bieler Tagblatt